Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens für den Auftraggeber erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
§ 2 Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen, kann aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Kommunikationskanäle erfolgen. Der Auftraggeber hat alle für die ordnungsgemäße Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte vollständig und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Verzögerungen oder Schäden, die aus fehlenden oder verspäteten Informationen entstehen.
§ 3 Vollmacht
Der Auftraggeber bevollmächtigt den Gutachter, alle zur Durchführung des Gutachtens erforderlichen Schritte bei Behörden, Versicherungen oder Dritten durchzuführen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Das Sachverständigenhonorar ist mit Übergabe des Gutachtens ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Mahnung. Bei weiterer Nichtzahlung wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
§ 5 Sachverständigenhonorar
Das Honorar richtet sich nach dem entstandenen Schaden oder einer Honorar-Tabelle, insbesondere bei Bewertungen und Beratungen. Der Stundensatz beträgt derzeit 110,00 € zzgl. MwSt. Zusätzlich werden Nebenkosten berechnet.
Besonderheiten:
- Fotografien: 2,00 € pro Bild, Folgeabzüge 0,50 €.
- Gerichtsgutachten nach JVEG.
- Pauschalen für Nachbesichtigungen, Rechnungsprüfungen u.a.
§ 6 Differenzvergütungsklausel
Bei nachträglicher Tätigkeit als Gerichtsgutachter wird die Differenz zwischen gerichtlicher Entschädigung und ursprünglichem Honorar nachberechnet.
§ 7 Gutachtenerstellung
Das Gutachten wird, wenn nicht anders vereinbart, in dreifacher Ausfertigung übergeben (1x Original mit Lichtbildsatz, 2x Kopie).
§ 8 Gutachtenversand
Der Versand erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers. Das Risiko trägt der Auftraggeber.
§ 9 Haftung
Der Gutachter handelt nach bestem Wissen und Gewissen. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
§ 10 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Sachverständigenbüros, sofern keine andere gesetzliche Regelung gilt.
Zusatz zu Kfz-Bewertungen
Bei Kfz-Bewertungen ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Gutachter alle Fahrzeugunterlagen und Vorschäden offen zu legen. Eventuelle Einwände sind innerhalb einer Woche nach Zugang des Gutachtens schriftlich zu äußern.
